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Für eine soziale Politik in Oranienburg, Leegebruch und Liebenwalde.

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Auf dieser Seite finden Sie Neuigkeiten zu meiner Arbeit im Wahlkreis und im Landtag. Für Presseberichte der regionalen Zeitungen klicken Sie auf die Seite des Oranienburger Generalanzeigers oder der Zeitung Märkische Allgemeine.

AKTUELLES

PRESSE / NEWS


Landesförderung für Laubenpieper | 16.9.25

Modernisierung von Gemeinschaftsräumen, Rückbau alter Gartenparzellen, Neubau von Spielplätzen oder Fortbildungsveranstaltungen für Mitglieder: Das Land Brandenburg fördert bis Ende 2026 Kleingartenvereine mit bis zu 250.000 Euro jährlich, um die Attraktivität von Kleingärten zu erhöhen, Generationenwechsel zu erleichtern oder die Nachnutzung nicht mehr benötigter Parzellen anzuschieben. Bis zu 60 Prozent der anfallenden Kosten für bauliche Maßnahmen oder Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit werden übernommen. Damit sollen Kleingartenvereine als grüne Infrastruktur im Land Brandenburg gestärkt und erhalten werden.

Björn Lüttmann kommentiert: „Kleingärten sind mehr als nur Freizeitorte – sie sind Orte des sozialen Miteinanders, der Erholung und der ökologischen Vielfalt. Mit der Förderung wollen wir sicherstellen, dass diese grünen Oasen auch für kommende Generationen erhalten bleiben.

Alleine im Stadtgebiet von Oranienburg wird in nahezu 30 Kleingartenvereinen mit mehreren hundert Parzellen eifrig gepflanzt, gepflegt und geerntet. Das Interesse an freien Parzellen ist in den letzten Jahren in unserer Region stark gestiegen – und die Nachfrage steigt weiter, was vielerorts Modernisierungen erforderlich macht. Gleichzeitig nimmt die Zahl ungenutzter Gärten in ländlichen Gegenden weiter zu. Kleingärten sind die grünen Lungen unserer Städte und Gemeinden. Diese wertvolle Infrastruktur gilt es langfristig zu sichern.“

Antragsunterlagen und weitere Hinweise unter: https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/service/foerderung/landwirtschaft/foerderung-des-kleingartenwesens/


Sondervermögen der Bundesregierung | 11.9.25

Ein kräftiger Finanzschub für die Region Oberhavel: Die am Dienstag erzielte Einigung zwischen dem Land Brandenburg und den Kommunalen Spitzenverbänden zur Verteilung der Mittel aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Bundes schafft die notwendige Planungssicherheit für Investitionen vor Ort. Der Landkreis Oberhavel und seine Städte und Gemeinden erhalten nach ersten Berechnungen des Finanzministeriums voraussichtlich rund 118 Millionen Euro: 40,7 Millionen Euro würden direkt an den Landkreis fließen. Mehr als 78 Millionen Euro zusätzlich würden demnach Oberhavels Städte und Gemeinden erhalten, wobei 14,2 Millionen Euro auf Oranienburg, 11,3 Millionen Euro auf Hohen Neuendorf, 9,7 Millionen Euro auf Hennigsdorf und rund 6,1 Millionen Euro auf Zehdenick entfielen.

Das Sondervermögen ermöglicht Investitionen in Straßen oder Brücken, den Brand- und Katastrophenschutz, Innere Sicherheit, Kitas, Schulen, Sport oder Gesundheitsversorgung. Wofür die Kommunen die Mittel genau verwenden, können sie selbst entscheiden. Ein großer Vorteil: Die Mittel können rückwirkend für Projekte ab dem 1. Januar 2025 genutzt werden, um den Investitionsstau schnell abzubauen.

Björn Lüttmann kommentiert: „Viele Kommunen schieben wichtige Investitions-Projekte auf die lange Bank, weil die Kassen leer sind und deshalb Mittel zur Umsetzung fehlen. Die Bundesmittel werden helfen, den Investitionsstau abzuarbeiten. In letzter Zeit geäußerte Bedenken, dass nur wenige Mittel bei den Kommunen ankommen, sind mit der Einigung vom Tisch. Ich freue mich auch besonders, dass die Kommunen selbst entscheiden können, wofür sie die Mittel einsetzen.

Wie groß der Handlungsdruck ist, zeigte sich zuletzt auch in Oranienburg in den Diskussionen zum Spar-Haushalt der Stadt – Investitionen in Millionenhöhe mussten verschoben oder ganz gestrichen werden. Ich bin mir sicher, die Mittel aus dem Sondervermögen geben Oranienburg und dem ganzen Landkreis Oberhavel einen kräftigen Investitions-Schub. Jetzt ist es wichtig, dass der Landkreis sowie die Städte und Gemeinden ihre Projektplanungen vorantreiben, damit mit den Maßnahmen begonnen werden kann, sobald die Bundesmittel fließen.“

Hintergrund: Aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Bundes erhält das Land Brandenburg 3 Milliarden Euro. 1,5 Milliarden Euro davon fließen an Brandenburgs Kommunen, die im Verhältnis 30 % zu 70 % auf Landkreise sowie Städte und Gemeinden verteilt werden sollen.

 

 


Terminhinweis | 6.8.25

Ende August lade ich an zwei Tagen zu meiner „Ansprech-Bar“ ein. Dann stehe ich für persönliche Gespräche bereit – egal ob lokale Anliegen, landespolitische Themen oder individuelle Fragen. Ich nehme mir Zeit für Sie. Kommen Sie vorbei, ich freue mich auf Sie!

Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht nötig.


Landtagsrede | 18.7.25

Auf Antrag der SPD diskutierte der Landtag in einer Aktuellen Stunde die Herausforderungen im Brand- und Katastrophenschutz des Landes Brandenburg. Björn Lüttmann machte in seiner Rede deutlich: Brandenburg verzeichnet bereits Mitte Juli 2025 mehr Brände als im gesamten Vorjahr.

„Unser Dank gilt den 39.000 ehrenamtlichen Kräften, den 1.000 hauptamtlichen Kräften, den 17.000 Menschen in Jugendfeuerwehren sowie den 15.000 Mitgliedern der Alters- und Ehrenabteilung. Kräfte des Brand- und Katastrophenschutzes sind oft unter hohem Risiko im Einsatz. Deshalb ist es richtig, dass das Land in den vergangenen Jahren viel in die Prävention und Bekämpfung von Waldbränden investiert hat“, so Lüttmann.

Klimabedingte Extremwetter führen nicht nur zu Bränden, sondern auch zu Überschwemmungen wie in den Jahren 2017/18 in Brandenburg. Trockenheit, sinkende Grundwasserstände und Kampfmittelbelastung erschweren häufig die Brandbekämpfung. Brandenburg investiert deshalb in die Anlage von Löschwasserbrunnen. Mehr als vier Millionen Euro hat das Land Brandenburg hier zuletzt investiert, um 99 neue Löschbrunnen auf Privatwaldflächen zu bohren.

Damit Menschen bei Bränden auf kampfmittelbelasteten Flächen geschützt werden, investierte das Land 3,4 Millionen Euro in drei hochspezialisierte Einsatzfahrzeuge, darunter eine gepanzerte Kommandozentrale, die auch starken Explosionen standhält. Brandenburg hat seine Engagementförderung und Anerkennungskultur in den letzten Jahren weiter ausgebaut. Jährlich werden 3,5 Millionen Euro zum Aufwandsersatz und die Jubiläumsprämien im Brand- und Katastrophenschutz an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen und des THW ausgereicht.

Perspektivisch wird es in den kommenden Jahren darum gehen, die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen im Brand- und Katastrophenschutz zu überprüfen und zu modernisieren. Folgende Punkte sind dabei Schwerpunkte:

  • Fortsetzung der Feuerwehrförderung durch Investitionen in moderne Ausrüstung, Fahrzeuge und rechtliche Anpassungen.
  • Überprüfung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes, um es an aktuelle Herausforderungen anzupassen.
  • Stärkere Vernetzung von Feuerwehren, Forst, Wissenschaft und Katastrophenschutz, auch länderübergreifend.
  • Unterstützung der Kommunen bei Personal und Technik zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft.
  • Ausbau des vorbeugenden Waldbrandschutzes durch klimaangepasste Wälder, Brandschutzstreifen und Löschwasserinfrastruktur.
  • Stärkung der Anerkennungskultur für Ehrenamtliche durch Kampagnen und Wertschätzung.
  • Ausbau der Brandschutzerziehung, z. B. durch das Projekt „Feuerwehr macht Schule“.
  • Umsetzung des zweiten Standorts der Landesfeuerwehrschule in Wünsdorf inkl. Waldbrandkompetenzzentrum.
  • Effizientere Beschaffung von Ausrüstung über den Zentraldienst der Polizei (ZDPol).
  • Weitere Förderung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes und Forderung nach Bundeshilfe bei der Räumung.
  • Vertiefte Kooperation mit Bundesbehörden (Bundeswehr, THW, Bundespolizei) für Luftunterstützung und Fachberatung.

Hier finden Sie den Entschließungsantrag von SPD und BSW zum Thema zum Nachlesen: Starker Einsatz braucht starke Unterstützung – Herausforderungen und Perspektiven für die Feuerwehren im Land Brandenburg 


Gedenkstätte Sachsenhausen | 17.7.25

Gute Nachricht für die Erinnerungsarbeit in der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen: Die dort tätigen Gedenkstättenlehrkräfte, die Schülerinnen und Schüler über die Verbrechen im Nationalsozialismus aufklären, bleiben auch für das Schuljahr 2025/2026 wie im bisherigen Umfang erhalten. Damit sind weiterhin spezielle Angebote für Schulen für eine historisch-politische Wissensvermittlung in der Gedenkstätte Sachsenhausen möglich.

Der Oranienburger Landtagsabgeordnete Björn Lüttmann begrüßt die Entscheidung: „Ich freue mich sehr, dass es für die Gedenkstättenlehrkräfte der Gedenkstätte Sachsenhausen im kommenden Schuljahr weitergeht. Wir haben in Oranienburg sehr engagierte Lehrkräfte. Und ich habe mich deshalb auch gerne persönlich für sie beim Bildungsministerium eingesetzt, damit sie ihre wichtige Arbeit fortsetzen können.

Die Vermittlung unserer Geschichte an historischen Gedenkorten wie dem ehemaligen Konzentrationslager Sachsenhausen ist unverzichtbar – besonders in Zeiten, in denen Rechtsextremismus und Geschichtsrevisionismus zunehmen. Es ist wichtig über die Terrorherrschaft der Nationalsozialisten und das Leid ihrer Opfer aufzuklären, das Familien bis heute belastet. Werden Schülerinnen und Schüler am Gedenkort zum Beispiel mit den Haftbedingungen in Baracken oder persönlichen Objekten wie Kleidung und Briefen konfrontiert, eröffnet dies einen anderen Zugang zu unserer Geschichte. Es zeigt auch, wie schnell demokratische Staaten in Diktaturen abdriften können.“

Hintergrund: Zu Jahresbeginn wurde diskutiert, ob Lehrkräfte, die einen Teil ihrer Arbeitszeit als Gedenkstättenlehrkräfte absolvieren, abgezogen werden, damit sie ihrer Unterrichtsverpflichtung wieder komplett an Schulen nachkommen. Grund dafür ist der hohe Lehrkräftebedarf an Schulen. Auch in Zukunft soll die gedenkstättenpädagogische Arbeit in Brandenburg und die Zusammenarbeit mit den Schulen gewährleistet werden. Das Bildungsministerium und das Kulturministerium entwickeln das bisherige Konzept dazu weiter. Ziel dabei ist es, ein Mischsystem zu erarbeiten, das vorsieht, die gedenkstättenpädagogische Arbeit durch frei finanzierte Gedenkstättenpädagoginnen und -pädagogen sowie in verringertem Umfang über Gedenkstättenlehrkräfte abzudecken.

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Foto: Das Foto zeigt Björn Lüttmann auf dem Gelände der Gedenkstätte Sachsenhausen


Landesverfassungsgericht besucht | 3.7.25

Der Besuch in dieser Woche beim Verfassungsgericht des Landes Brandenburg machte einmal mehr deutlich, wie wichtig diese kleine Institution – zwölf Personen arbeiten bei dem Verfassungsorgan – für die Demokratie ist. Die neun Verfassungsrichterinnen und -richter sind die Hüter der Brandenburger Verfassung. Sie behandeln Fälle, in denen es um die Vereinbarkeit mit der Landesverfassung oder um die Auslegung der Landesverfassung geht.

Das Besondere in Brandenburg: Hier haben die Bürgerinnen und Bürger – im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern – die Möglichkeit, selbst Verfassungsbeschwerden einzulegen. Etwa 100 Fälle im Jahr werden vom unabhängigen Verfassungsgericht bearbeitet. Ich freue mich, dass einige Bürger meiner Einladung zu dem Besuch in Potsdam gefolgt sind. Vielen Dank an Richterin Kathleen Heinrich-Reichow und an Geschäftsleiterin Rena Schuncke, die über die Arbeit des Landesverfassungsgerichtes informierten.

TERMINE IM WAHLKREIS & IM LANDTAG


HEUTE
18.09.
Treffen mit dem Landesvorstand der AG Selbst aktiv

HEUTE
18.09.
Vorstandssitzung der Lebenshilfe Oberhavel-Süd

Als gewähltes Vorstandsmitglied nehme ich an der Sitzung teil.


HEUTE
22.09.
Sitzung des Vorstandes der SPD-Landtagsfraktion
kommend