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Stadtpolitik Oranienburg | 17.5.23

Kein Platz für Rassismus, Hetze und Antisemitismus in städtischen Räumen

„Der Vorschlag der Stadtverwaltung ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, sagt Björn Lüttmann zur geplanten Änderung der Nutzungsrichtlinie für städtische Veranstaltungsorte. Auf Initiative der SPD-Stadtfraktion hatte die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, die Vermietung städtischer Räume so zu begrenzen, dass dort keine antidemokratischen Aktivitäten erfolgen könnten. Die Stadt schlägt in ihrer Richtlinien-Überarbeitung nun vor, künftig Veranstaltungen noch am Durchführungstag selbst verbieten zu können, auf denen rassistische, antisemitische, antidemokratische, volksverhetzende oder gewaltverherrlichende Inhalte geteilt werden. Im Juli soll die neue Richtlinie in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden.

Der Landtagsabgeordnete und Stadtverordnete Björn Lüttmann kommentiert: „Die Formulierung ist eine gute Ergänzung der bisherigen Richtlinie, auch wenn ich in der Formulierung gern weiter gehen würde. Mir sind allerdings die gesetzlichen Rahmenbedingungen bekannt, so dass diese Formulierung zunächst ein guter Kompromiss ist. Zwei Dinge bleiben aber wichtig: Erstens, dass der Bürgermeister die neuen Möglichkeiten der Richtlinie künftig auch nutzt. Reine Absichtserklärungen reichen nicht aus, wenn es darum geht, Rassisten oder Extremisten die öffentliche Plattform zu verwehren. Es braucht ein klares „Stoppschild“ als Signal, dass in Oranienburg kein Platz ist für extremistische Hetze. Zweitens bleibt es wichtig, dass künftig auch eine Kontrolle der Inhalte einer Veranstaltung stattfindet. Sprich: Wenn es den Verdacht antidemokratischer Bestrebungen auf einer Veranstaltung gibt, so muss es eine Person geben, die vor Ort ist und dies überprüft. Darüber wird in der Ausschussberatung noch zu reden sein.“

Hintergrund der SPD-Initiative zur Änderung der Nutzungsrichtlinie war eine AfD-Veranstaltung im Bürgerzentrum im letzten Jahr, zu der die AfD-Stadtfraktion den Landtagsabgeordneten Andreas Kalbitz eingeladen hatte. Trotz öffentlicher Kritik wurde die Veranstaltung nicht abgesagt. Die Stadt verwies damals auf die ungenaue Nutzungsrichtlinie und einen mangelnden Handlungsspielraum. Die SPD hatte damals deutlich gemacht, dass die AfD-Stadtfraktion selbstverständlich – wie auch die anderen Fraktionen – ein Nutzungsrecht für städtische Räume hat. Die Einladung eines nach Einschätzung des Verfassungsschutzes erwiesenen Rechtsextremisten habe aber eine andere Qualität.

„Sowohl Andreas Kalbitz wie auch einige weitere Landtagsabgeordnete der AfD sind erwiesene Rechtsextremisten. Die Partei und auch ihre Jugendorganisation werden vom Verfassungsschutz beobachtet. Die AfD arbeitet jeden Tag mit Wort und Tat daran, unsere freiheitliche Demokratie zu einem autoritären System umzubauen oder gar ganz abzuschaffen. Für mich ist deshalb ganz klar: Wer am Stuhl sägt, hat kein Recht, darauf zu sitzen. Deshalb gehört auch die Verteidigung kommunaler Räume für mich zur wehrhaften Demokratie!“