In der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg ist festgeschrieben, dass jede/r Abgeordnete Auskünfte von der Landesregierung verlangen kann. Kleine Anfragen an die Landesregierung müssen sich auf einen bestimmten Sachverhalt beziehen. Die Landesregierung hat vier Wochen Zeit, um eine Kleine Anfrage zu beantworten. Große Anfragen hingegen sind wie der Name schon erwarten lässt, meist umfangreicher. Für die Antwort auf eine Große Anfrage hat die Landesregierung drei Monate Zeit. Lehnt die Landesregierung die Beantwortung einer Großen Anfrage ab, muss sich der Landtag in einer Sitzung damit beschäftigen, wenn mindestens eine Fraktion oder ein Fünftel der Mitglieder des Landtages es verlangt.
Mithilfe der öffentlichen Parlamentsdokumentation des Landtages hat jede/r einfach die Möglichkeit, sich über Kleine und Große Anfragen sowie Plenarprotokolle, Gesetzes- und Verordnungsblätter oder Gutachten zu informieren.